Was Umzugsunternehmen Kosten und was Sie davon absetzen können
Die Leistungen von Umzugsunternehmen kosten, je nach gebuchtem Service, mal mehr, mal weniger. Was viele aber nicht wissen: Einige der Umzugskosten lassen sich von der Steuer absetzen. Und damit kann ein Umzug mit einem Unternehmen manchmal sogar günstiger werden als ein selbst organisierter Umzug.
Für die Höhe der Kostenerstattung spielt es vor allem eine Rolle, ob Sie aus privaten oder beruflichen Gründen den Wohnort wechseln.
Beruflicher Umzug (mit und ohne Umzugsunternehmen)
Sie werden versetzt oder ziehen an einen Wohnort, von dem aus sich Ihr täglicher Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verringert? Oder Sie ziehen um, um eine doppelte Haushaltsführung zu vermeiden? Dann liegt ganz klar ein beruflich bedingter Umzug vor und Sie können die folgenden Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen:
- Transportkosten für Möbel und Hausrat – also alle Kosten, die Ihnen das Umzugsunternehmen verursacht,
- alle mit dem Umzug verbundenen Reisekosten, z.B. zur Wohnungsbesichtigung oder -übergabe – Benzinkosten oder Kosten für Bahnfahrten
- die Gebühren für einen Makler (Courtage), sowie die
- (doppelte) Mietkosten für Ihre alte Wohnung, falls sich die Aus- und Einzugsdaten überschneiden.
Alle weitere Ausgaben können als Pauschale geltend gemacht werden. Dabei sind für verheiratete Paare maximal 1.171,- €, für Singles 585,- absetzbar. Ziehen Kinder oder Verwandte mit um, können hier pro Person pauschal weitere 247,- € als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei müssen die entstandenen Kosten detailliert nachvollziehbar sein – sammeln Sie also unbedingt alle Belege!
Privater Umzug – Umzug mit einem Unternehmen von (steuerlichem) Vorteil
Bei einem privaten Umzug gibt es nur zwei Möglichkeiten Kosten von der Steuer abzusetzen: Sie müssen umziehen, weil Sie auf Grund von Krankheit oder Behinderung eine entsprechend eingerichtete Wohnung benötigen, oder sie ziehen mit einem Umzugsunternehmen um.
Im ersten Fall können Ihre Ausgaben als "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung angegeben werden, im zweiten Fall können Sie pauschal 20% der Kosten absetzen. In Einzelfällen werden auch die Kosten für einen Umzug erstattet, der durch Scheidung oder Trennung notwendig geworden ist.
In den meisten Fällen lohnt es sich vor dem Umzug ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt zu führen - die Experten wissen genau, was abgesetzt werden kann und welche Nachweise erbracht werden müssen.
