Umzug mit Hartz 4 - auch mit Umzugsunternehmen möglich
Ein Umzug in finanziell flexiblen Situationen ist schon stressig und aufwändig – ein Umzug mit Hartz 4 dagegen erfordert oft doppelten Einsatz und Organisation, um vor allem die finanzielle Seite des Umzugs zu klären. Welche Kosten werden vom Amt übernommen und welche Voraussetzugen müssen erfüllt werden?
Gute Gründe für den Umzug mit Hartz 4?
Gleich vorweg: Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger einen Umzug planen sollten Sie zuerst das Amt von ihren Plänen informieren und ausreichend Vorlauf einplanen, damit die ARGE Zeit hat Anträge auf Kostenübernahme zu überprüfen und zu genehmigen.
Um so einen Antrag genehmigt zu bekommen, müssen Sie einen triftigen Grund vorweisen können:
- Der einfachste Weg führt über eine Arbeitsstelle, die einen Umzug notwendig macht – dieser Grund wird von der ARGE am unkompliziertesten anerkannt. Nachweisen müssen Sie dies über den bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag. Wichtig: Für die Kostenübernahme reicht es nicht nur die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle zu haben.
- Auch die Senkung der bisherigen Mietkosten führen zu einer Kostenübernahme beim Umzug mit Hartz 4. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage des bisherigen Mietvertrages.
- Wohnungskündigung - wenn Ihnen die bisherige Wohnung seitens des Vermieters gekündigt wird, werden die Kosten übernommen und Sie müssen nur das Kündigungsschreiben vorlegen.
- Wenn sich durch Nachwuchs die Anzahl der in der bisherigen Wohnung lebenden Personen vergrößert, ändern sich auch die Bedingungen – weisen Sie die Qm-Zahl der bisherigen Wohnung nach (z.B. durch den Mietvertrag).
- Gesundheitliche Probleme können auch zu einem gut begründeten Umzug mit Hartz 4 führen, wenn nämlich ein Attest darüber Aufschluss gibt, dass die bisherige Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.
Nicht anerkannt werden hingegen in der Regel andere persönliche Gründe wie das Zusammenziehen mit einem Lebensgefährten oder Ehepartner, Auszug von Heranwachsenden vor Vollendung des 25. Lebensjahres, Probleme mit Vermieter oder der bisherigen Wohnung und auch generelle Verbesserung von Chancen oder Lebensbedingungen. Dennoch kann es sich lohnen in Fällen von besonderer Schwere einen Sonderantrag zu stellen, um den Umzug mit Hartz 4 doch noch unter Dach und Fach zu bekommen.
Welche Kosten übernimmt die ARGE beim Umzug mit Hartz 4?
Die Zusage einer Kostenübernahme durch die ARGE gilt nur für bestimmte Dienstleistungen, für die Sie zum einen zuvor Kostenvoranschläge einholen, als auch hinterher die Quittungen sorgfältig aufbewahren sollten. Denn erstatt wird nur, was auch nachgewiesen werden kann!
Zu den Kosten, mit deren Erstattung Sie rechnen können, zählen
- die Mietkosten für einen Umzugswagen,
- die Anschaffung von Umzugskartons,
- die Verpflegung von privaten Umzugshelfern und
- eine festgesetzte Pauschale, die für zwingend notwendige Renovierungsarbeiten bereitgestellt wird.
Werden die Koste für ein Umzugsunternehmen übernommen?
Ist ein Empfänger von Hartz 4 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage den Umzug selbst zu organisieren und mit anzupacken, wird nach entsprechender Attestierung die Kosten für ein Umzugsunternehmen erstattet.
Natürlich die ARGE aber ein unbedingtes Interesse daran, dass die Kosten möglichst gering bleiben, weshalb Sie auch für Umzugsunternehmen rechtzeitig unverbindliche Angebote vergleichen und mindestens drei beim Amt vorlegen sollten!
