Mietvertrag - Grundlage von jedem Mietverhältnis

Ein Mietvertrag regelt die geschäftliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Informationen zu den Rechten und Pflichten beider Parteien finden Sie in diesem Ratgeber zum Thema Mietvertrag.

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So sieht ein wasserdichter Mietvertrag aus.  

Grundlegendes zum Mietvertrag

Wichtig für beide Parteien ist, dass der Mietvertrag richtig aufgesetzt wird - heißt, dass sich der Mietvertrag nach den Vorschriften des BGB richtet. Folgendes hat im Mietvertrag zu stehen:  

 

Mietvertrag kündigen

Falls es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, kann der Mieter jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vermieter braucht hingegen eine triftigen, gesetzlich anerkannten Grund, um das Mietverhältnis zu beenden - zum Beispiel schwere Verstöße gegen den Mietvertrag oder verspätete Mietzahlungen.
Der Vermieter kann auch bei Eigenbedarf kündigen, muss dies aber beweisen. 
Während beim Mieter die Kündigungsfrist immer bei max. drei Monaten liegt, gelten für den Vermieter andere und ggf. längere Kündigungsfristen: drei Monate bei fünf Jahren Wohndauer, sechs Monate bei mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Mietzeit von mehr als acht Jahren.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Am sichersten ist es, die Kündigung per Einschreiben zu schicken oder mit einem Zeugen in den Briefkasten zu werfen.

Dieser Ratgeber stellt keine Rechtsberatung dar. Keine Gewähr. Informieren Sie sich für weitere Infos z.B. beim Deutschen Mieterbund.

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