Mietvertrag - Grundlage von jedem Mietverhältnis
Ein Mietvertrag regelt die geschäftliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Informationen zu den Rechten und Pflichten beider Parteien finden Sie in diesem Ratgeber zum Thema Mietvertrag.
Download: So sieht ein wasserdichter Mietvertrag aus.
Grundlegendes zum Mietvertrag
Wichtig für beide Parteien ist, dass der Mietvertrag richtig aufgesetzt wird - heißt, dass sich der Mietvertrag nach den Vorschriften des BGB richtet. Folgendes hat im Mietvertrag zu stehen:
- die vollen Namen von allen Mietern und Vermietern, ein Mietvertrag ist nicht übertragbar
- genaue Beschreibung des Mietobjekts, das heißt; alle vermieteten Räume müssen genannt werden (falls vorhanden auch: Dachboden, Keller, Garage, etc). Wie viele Schlüssel werden übergeben? Wie groß ist die Wohnung?
- Höhe der Miete und zwar der Netto- und Bruttomiete, die Betriebskosten müssen aufgeschlüsselt sein
- die Art des Mietvertrages: wird eine Staffel- bzw. Indexmiete vereinbart? Wird die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet?
- Verpflichtungen des Mieters hinsichtlich Renovierungen und Schönheitsreparaturen. Vorsicht bei starren Fristen - informieren Sie sich beim Deutschen Mieterbund, welche Regelungen hier zulässig sind.
- Höhe der Mietkaution: sie darf bis zu drei Netto-Monatsmieten betragen. Ebenso muss im Mietvertrag geregelt werden, dass der Vermieter die Kaution auf einem extra Konto anlegt, unabhängig vom persönlichen Vermögen. Tipp: Beantragen Sie einen Kautionsschutzbrief, den Sie anstatt der Barkaution dem Vermieter übergeben und viel Geld sparen können.
Mietvertrag kündigen
Falls es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, kann der Mieter jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vermieter braucht hingegen eine triftigen, gesetzlich anerkannten Grund, um das Mietverhältnis zu beenden - zum Beispiel schwere Verstöße gegen den Mietvertrag oder verspätete Mietzahlungen.
Der Vermieter kann auch bei Eigenbedarf kündigen, muss dies aber beweisen.
Während beim Mieter die Kündigungsfrist immer bei max. drei Monaten liegt, gelten für den Vermieter andere und ggf. längere Kündigungsfristen: drei Monate bei fünf Jahren Wohndauer, sechs Monate bei mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Mietzeit von mehr als acht Jahren.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Am sichersten ist es, die Kündigung per Einschreiben zu schicken oder mit einem Zeugen in den Briefkasten zu werfen.
Dieser Ratgeber stellt keine Rechtsberatung dar. Keine Gewähr. Informieren Sie sich für weitere Infos z.B. beim Deutschen Mieterbund.
