Mietkaution - das sollten Sie zur Mietsicherheit wissen

Eine der größten Ausgaben, die auf jeden, der in eine Mietwohnung umzieht, zukommt, ist die Mietkaution. Maximal drei Nettokaltmieten darf sie betragen – je teurer die Wohnung, desto höher fällt also auch die Mietkaution aus. 
Die Mietkaution muss vom Vermieter verzinslich angelegt und Ihnen am Ende des Mietverhältnisses inkl. aller Zinsen zurückerstattet werden.
Oft gibt es aber gerade um die Rückzahlung Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien – gut, wenn Sie dann Ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema Mietkaution kennen.



Günstige Alternative: Beantragen Sie einen Kautionsschutzbrief, der die Barkaution ersetzt.  

Höhe der Mietkaution

Die Mietkaution darf also nicht höher als drei Nettokaltmieten sein – dies ist im BGB so festgelegt. Die Nettokaltmiete ist die reine Miete ohne jegliche Nebenkosten. Mieterhöhungen haben keine Auswirkung auf die von Ihnen gezahlte Mietkaution – eine nachträgliche Erhöhung der Kautionssumme aufgrund einer Mietsteigerung ist nicht zulässig.
Die Kaution muss von Ihrem Vermieter auf einem separaten Konto zu einem ortsüblichen Zinssatz angelegt werden – lassen Sie sich hierüber vom Vermieter einen Nachweis geben.
Neben der direkten Zahlung der kompletten Kautionssumme an den Vermieter gibt es auch die Möglichkeit, eine Kautionsschutzversicherung abzuschließen – hier müssen Sie nicht die ganze Summe, sondern lediglich einen geringen Monatsbetrag bezahlen. Dem Vermieter wird eine Versicherung ausgehändigt, die einspringt, wenn z.B. ein Schaden am Mietobjekt entsteht, der üblicherweise durch die Mietkaution erstattet wird. Gerade wenn Ihr Budget knapp ist, kann dies eine gute Möglichkeit sein, die hohe Mietkaution zu umgehen.  

Rückzahlung der Mietkaution

Wenn Sie aus der Wohnung wieder ausziehen, bekommen Sie Ihre Mietkaution inklusive der bis dahin angefallenen Zinsen zurück. Allerdings braucht der Vermieter nicht sofort zu zahlen.
Haben Sie beispielsweise Schäden in der Wohnung verursacht oder sind den Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen nicht nachgekommen, kann der Vermieter die Mietkaution für die Behebung dieser Schäden bzw. die Renovierung verwenden. Gleiches gilt, wenn Sie mit den Mietzahlungen im Rückstand sind. 
Einzige Ausnahme: Haben Sie aus rechtskräftigen Gründen eine Mietminderung vorgenommen, so darf der Vermieter die Differenz nicht mit der Mietkaution "ausgleichen".
Spätestens wenn die letzte Betriebskostenabrechnung aus Ihrer Mietzeit beim Vermieter angekommen ist und Sie nachweislich nichts mehr nachzuzahlen haben, muss der Vermieter Ihnen die gesamte Summe zurückzahlen.

Da Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution sehr häufig vorkommen, ist es sinnvoll, sie bei Unstimmigkeiten zu diesem Thema an den örtlichen Mieterverein zu wenden. Hier werden Sie von Fachleuten beraten, die Sie gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten können.

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