Halteverbot - ein Umzugsunternehmen kümmert sich darum
Hätten Sie es gewusst? Rechtzeitig beantragt, haben Sie relativ einfach und unkompliziert das Recht am Tag Ihres Umzugs ein amtliches Halteverbot vor Ihrer Wohnung einzurichten. Wenn Sie also vor Ihrem inneren Auge schon sinnloses Herumrangieren mit dem Umzugswagen gesehen haben, sein Sie beruhigt – ein Parkplatz ist Ihnen sicher.
Übrigens: Bei einem Komplettumzug mit einem Umzugsunternehmen kümmert sich die Firma auf Wunsch um das Halteverbot vor der alten und neuen Wohnung.
Halteverbot selbst beantragen: zwei Wege
Wenn Sie selbst für das Anbringen der Schilder und den Antrag sorgen wollen, müssen Sie mindestens eine Woche bevor Sie das Halteverbot benötigen den Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen und zwar für die alte und die neue Wohnung. Ist der Antrag bewilligt, muss die betreffende Polizeidienststelle den Antrag genehmigen lassen. Vier Tage bevor das Halteverbot gilt, müssen Sie die Schilder dann selbst abholen, aufstellen und nach dem Umzug sofort wieder abbauen und zurückbringen.
Beim Beantragen achten Sie unbedingt darauf, eine ausreichende Länge für die Halteverbotszone anzugeben. Eine gute Richtlinie ist die Länge des Umzugswagens zuzüglich 3-5 Metern – so haben Sie Platz zum Rangieren und bequemen Be- und Entladen des Umzugswagens.
Wem das zu aufwändig ist, der kann für das Halteverbot auch eine professionelle Firma beauftragen, die Ihnen die Antragstellungen, das Einholen aller Genehmigungen und das Abholen, Aufstellen und Zurückbringen der Schilder abnimmt, so dass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen.
Amtliches Halteverbot: Ihr Recht
Ist das Halteverbot erst einmal installiert und es parkt dennoch im Zeitraum Ihres Umzuges ein fremdes Fahrzeug in dem von Ihnen markierten Bereich, haben Sie das Recht dieses Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Um Ärger mit den neuen Nachbarn zu vermeiden, bemühen Sie sich jedoch bereits vorher um freundliche Kommunikation und Entgegenkommen.
Wichtig: ein Halteverbot selbst zu basteln oder eine Person oder Gegenstände wie Kisten oder Absperrbänder zu verwenden um einen Parkplatz selbständig abzusperren ist streng verboten und gilt als "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" – Fahrzeuge müssen sich nicht daran halten und es droht sogar ein Bußgeld.
